Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Projekte und Verträge zwischen David Glück Design (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Auftraggeber:innen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Medien-, Grafik- und Kommunikationsdesign sowie Konzept- und Beratungsleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot definiert. Änderungen oder Erweiterungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung (E-Mail ausreichend).

3. Angebote & Auftragserteilung

Alle Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald das Angebot schriftlich bestätigt wird (E-Mail ausreichend).

4. Vergütung & Zahlungsmodalitäten

  • 50 % Anzahlung bei Projektstart

  • 50 % bei finaler Übergabe

  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig

Der Projektstart erfolgt nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.

Raten- und Projektpläne gelten ab schriftlicher Freigabe des Konzepts / Kick-off.

Halb- und Ganztage gelten als Pauschalen und werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Stunden vollständig verrechnet.

5. Leistungsänderungen & Mehraufwand

Ein Konzept sowie zwei Feedback-/Änderungsrunden sind im Leistungsumfang enthalten, sofern nicht anders vereinbart.
Weitere Anpassungen, Änderungen oder zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand berechnet.
Die jeweils gültigen Stundensätze bzw. Iterationspauschalen werden im Angebot kommuniziert

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, benötigte Inhalte, Informationen, Material und Freigaben zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern die Lieferzeiten entsprechend.

7. Termine & Lieferfristen

Liefertermine sind Richtwerte. Verbindliche Termine gelten nur schriftlich.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder fehlender Mitwirkung berechtigen zur Fristverlängerung.

8. Nutzungs- und Urheberrechte

Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Nutzungs- und Urheberrechte beim Auftragnehmer.
Nach Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang (Projekt/Medium/Region).

Weitergabe, Änderung, Re-Use oder Weiterentwicklung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.

9. Fremdleistungen / Materialien

Kosten für Lizenzen, Schriften, Musik, Fotos, Übersetzung, Programmierung, Hosting, Produktion etc. sind nicht inkludiert, sofern nicht anders vereinbart. Diese werden separat angeboten oder direkt durch den Auftraggeber abgewickelt.

10. Daten & Archivierung

Offene Produktionsdaten (z.B. InDesign-Dateien, Projektdateien) sind nicht Bestandteil der Leistung, außer dies wird schriftlich vereinbart.
Der Auftragnehmer archiviert Projektdaten ohne Verpflichtung zur dauerhaften Aufbewahrung.

11. Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Leistungen ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

  • Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

  • Die Haftung ist in jedem Fall auf den unmittelbaren, typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.

  • Die Gesamthaftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, den der Auftraggeber für die jeweilige konkrete Leistung bezahlt hat.

  • Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lieferanten, Subunternehmer, Plattformbetreiber oder sonstige Geschäftspartner des Auftraggebers.

  • Für Inhalte, Materialien oder Rechtsverletzungen, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder veranlasst werden, wird keine Haftung übernommen.

  • Abweichende Haftungsregelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

  • Mit Beauftragung bzw. Inanspruchnahme der Leistungen erkennt der Auftraggeber diese Haftungsregelungen ausdrücklich an.

12. Stornierung & Projektabbruch

Wird ein Projekt durch den Auftraggeber abgebrochen, sind bereits erbrachte Leistungen sowie reservierte Kapazitäten anteilig zu vergüten.
Bei Stornierung nach Projektstart wird mindestens die Anzahlung einbehalten.

13. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über vertrauliche Informationen und Geschäftsprozesse.

14. Gerichtsstand & Recht

Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Bezirk Feldkirch.